Difference between revisions of "Licht im Bayrischen Naturschutzgesetz"

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(Zweites Gesetz zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern (Gesamtgesellschaftliches Artenschutzgesetz – Versöhnungsgesetz))
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* Gesetzestext: [https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/2019-408/ Zweites Gesetz zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern (Gesamtgesellschaftliches Artenschutzgesetz – Versöhnungsgesetz)]
 
* Gesetzestext: [https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/2019-408/ Zweites Gesetz zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern (Gesamtgesellschaftliches Artenschutzgesetz – Versöhnungsgesetz)]
 
* [https://www.stmuv.bayern.de/themen/naturschutz/biodiversitaet/volksbegehren_artenschutz/index.htm Vorangehendes Volksbegehren Artenschutz und Naturschönheit] (Bayrisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz)
 
* [https://www.stmuv.bayern.de/themen/naturschutz/biodiversitaet/volksbegehren_artenschutz/index.htm Vorangehendes Volksbegehren Artenschutz und Naturschönheit] (Bayrisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz)
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* [https://bayrvr.de/2019/07/31/gvbl-14-2019-zweites-gesetz-zugunsten-der-artenvielfalt-und-naturschoenheit-in-bayern-gesamtgesellschaftliches-artenschutzgesetz-versoehnungsgesetz-verkuendet/ ... Im Bayrischen Rechts und Verwaltungsreport]
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== Lichtbezug (Auszug aus der Zusammenfassung des Bay. Staatsministerium) ==
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Reduzierung der Lichtverschmutzung
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Um nachtaktiven Tieren wie Fledermäusen, Insekten und Zugvögeln mehr ungestörte Lebensräume zu bieten, werden störende Lichtquellen reduziert. Himmelsstrahler und Einrichtungen mit ähnlicher Wirkung sind deshalb grundsätzlich unzulässig. Die Fassadenbeleuchtung an öffentlichen Gebäuden wird ab 23 Uhr abgeschaltet. Im Außenbereich ist die Beleuchtung von Werbeanlagen grundsätzlich untersagt.
  
 
--[[User:GuentherWuchterl|GW]] ([[User talk:GuentherWuchterl|talk]]) 17:20, 2 September 2019 (CEST)
 
--[[User:GuentherWuchterl|GW]] ([[User talk:GuentherWuchterl|talk]]) 17:20, 2 September 2019 (CEST)

Revision as of 16:26, 2 September 2019

Zweites Gesetz zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern (Gesamtgesellschaftliches Artenschutzgesetz – Versöhnungsgesetz)

Lichtbezug (Auszug aus der Zusammenfassung des Bay. Staatsministerium)

Reduzierung der Lichtverschmutzung Um nachtaktiven Tieren wie Fledermäusen, Insekten und Zugvögeln mehr ungestörte Lebensräume zu bieten, werden störende Lichtquellen reduziert. Himmelsstrahler und Einrichtungen mit ähnlicher Wirkung sind deshalb grundsätzlich unzulässig. Die Fassadenbeleuchtung an öffentlichen Gebäuden wird ab 23 Uhr abgeschaltet. Im Außenbereich ist die Beleuchtung von Werbeanlagen grundsätzlich untersagt.

--GW (talk) 17:20, 2 September 2019 (CEST)